Fraktionen des Deutschen Bundestages bzw. Abgeordnete in Fraktionsstärke (5%) können durch eine Große Anfrage von der Bundesregierung schriftlich Auskunft über Sachverhalte verlangen und so Informationen sowie Stellungnahmen erhalten. Große Anfragen sind dabei umfangreicher als Kleine Anfragen.
Die Anfragen werden beim Bundestagspräsidenten eingereicht. Dieser klärt, ob und wann die Anfrage von der Bundesregierung beantwortet wird. Anders als bei der Schriftlichen Frage und der Kleinen Anfrage ist die Beantwortungszeit nicht in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgelegt.
Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen und Schriftlichen Fragen können die Antworten von Große Anfragen im Bundestag beraten werden.
Lehnt die Bundesregierung eine Beantwortung innerhalb von 3 Wochen oder ganz ab, können Große Anfragen zur parlamentarischen Debatte auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Anfragen und Antworten werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Quellen: