Bundestag: Kleine Anfragen

Fraktionen des Deutschen Bundestages bzw. Abgeordnete in Fraktionsstärke (5%) können durch eine Kleine Anfrage von der Bundesregierung schriftlich Auskunft über Sachverhalte verlangen und so Informationen sowie Stellungnahmen erhalten.

Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. Anfragen und Antworten werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Kleine Anfragen werden wie Schriftliche Fragen im Bundestag nicht beraten.

Quellen:


Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Dietz, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD –
Drucksache 20/9487 vom 27.11.2023:
Programmierarbeiten zur Änderung der Schnittstelle der Datenflüsse zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut

  • Fragen rund um die Programmierarbeiten für eine Schnittstelle zur Übertragung von Daten zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Robert-Koch-Institut (RKI) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemäß § 13 Abs. 5  Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Antwort der Bundesregierung:
    • Programmierarbeiten hätten im 3. Quartal 2021 begonnen
    • direkt durch das RKI durchgeführt
    • fertiggestellte Anwendung aktuell bereits bei
      den KVen zur Übermittlung pseudonymisierter Daten an das RKI im Einsatz
    • noch keine Datenübermittlung zwischen RKI und PEI