Fraktionen des Deutschen Bundestages bzw. Abgeordnete in Fraktionsstärke (5%) können durch eine Kleine Anfrage von der Bundesregierung schriftlich Auskunft über Sachverhalte verlangen und so Informationen sowie Stellungnahmen erhalten.
Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. Anfragen und Antworten werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Kleine Anfragen werden wie Schriftliche Fragen im Bundestag nicht beraten.
Quellen: