Bundestag: Schriftliche Fragen von Abgeordneten

Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, jeden Monat bis zu vier Fragen an die Bundesregierung zu richten. Diese Fragen müssen innerhalb von einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt schriftlich beantwortet werden.

Alle während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der darauffolgenden Woche gesammelt in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Bedingungen für eine Schriftliche Frage:

  • keine Überschrift, keine Einleitung, keine Begründung
  • nicht mehr als 1800 Zeichen
  • maximal 2 Unterfragen
  • grundsätzlich nicht mehr als 28 Einzelangaben

Quellen:

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftliche Frage im Monat August 2024 – Arbeitsnummer 8/62:
Prüfung der entschwärzten Protokolle des Corona-Krisenstabs im RKI auf Authentizität

  • Frage nach Authentizität der im Rahmen des RKI-Leaks vom Juli 2024 veröffentlichten Protokolle des RKI-Krisenstabes
  • Bundesministerium für Gesundheit bestätigt am 14.08.2024 die Prüfung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Verifizierung der RKI-Protokolle als authentisch

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftliche Frage im Monat Juli 2024 – Arbeitsnummer 7/87:
Datengrundlage für die Hochstufung der Risikobewertung des Corona-Virus durch das RKI im März 2020

  • Frage nach der Datengrundlage für die Hochstufung der Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut (RKI) am 2. März 2020 und insbesondere am 17. März 2020 in Bezug auf die „Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens in Deutschland und in anderen Ländern unter Berücksichtigung der jeweils getroffenen Maßnahmen sowie aller Möglichkeiten der Prävention und Kontrolle“ sowie nach weiteren Entscheidern neben den Verantwortlichen Lothar Wieler und Lars Schaade
  • Bundesministerium für Gesundheit nennt verschiedene Kriterien für Risikobewertung durch das RKI, die für eine Hochstufung nicht alle gleichermaßen erfüllt sein müssen:
    • Übertragbarkeit/ Übertragungsdynamik (Fallzahlen und Trends zu gemeldeten Fällen)
    • Schwereprofil der Erkrankung
    • Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens
  • Hochstufung der Risikobewertung:
    • 2. März 2020:
      • von „gering bis mäßig“ auf „mäßig“
      • Beratung im Krisenstab
      • Entscheidung durch die RKI-Institutsleitung (damaliger Präsident Lothar Wieler und damaliger Vizepräsident Lars Schaade)
      • Grundlage:
        • „die zu der Zeit vorhandenen Daten über gemeldete Fälle in Deutschland“ („157 gemeldete laborbestätigte SARS-CoV 2-Fälle“)
        • internationale Informationen, wie z.B. Risikoeinschätzungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
        • Informationen zum Infektionsgeschehen in der Lombardei (Italien) direkt von italienischen Stellen, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
    • 17. März 2020:
      • von „mäßig“ auf „hoch“
      • Entscheidung am Sonntag, dem 15. März 2020 durch damaligen Präsidenten, Lothar Wieler, und damaligen Vizepräsidenten, Lars Schaade – ohne Beteiligung weiterer RKI-Mitarbeiter
      • Entscheidung am 16. März 2020 intern im RKI-Krisenstab bekanntgegeben und am 17. März 2020 in einer Pressekonferenz und auf der Internetseite des RKI veröffentlicht
      • Grundlage:
        • „die weiter steigenden Fallzahlen“ („hohe Übertragungsdynamik“)
        • „unter den Erkrankten gab es schwere und sehr schwere Fälle, die auf Intensivstationen behandelt werden mussten“
        • „Zunehmend konnten Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden“
        • Ergebnisse einer Modellierung des RKI, „die eine Abschätzung von Szenarien der erwartbaren Dynamik des Weiteren Pandemieverlaufs ermöglichten“
        • RKI-Analyse zur Erkrankungsschwere von COVID-19 im Vergleich zur saisonalen Influenza: zeigte „einen hohen Anteil von Patientinnen und Patienten, die einer Beatmung sowie einer längere Beatmungsdauer bedurften“

Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf die Schriftliche Frage im Monat September 2023 – Arbeitsnummer 9/234:
Änderung der Datenschnittstelle zur Übermittlung von Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen an das RKI bzw. PEI

  • Frage zum Beginn und Umfang (Anzahl Stunden/Projekttage) der Programmierarbeiten zur Änderung der Schnittstelle der Datenflüsse Kassenärztliche Vereinigung (KV) an das Robert Koch-Institut (RKI) sowie vom RKI an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemäß Gesetzesänderung des §13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Antwort des BMG: „Die Programmierarbeiten haben im 3. Quartal 2021 begonnen und sind noch nicht abgeschlossen.“

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftlichen Fragen im Monat Januar 2023 – Arbeitsnummern 1/568 und 1/571:
Arbeitsausfälle aufgrund von Covid-19-Impfkomplikationen und -Infektionen

  • Frage nach von der gesetzlichen Krankenversicherung gelieferten ICD-Code-Tabellen zu Arbeitsunfähigkeiten für den Zeitraum von 2016 bis 2021 sowie den darin enthaltenen Daten für die ICD-Codes
    • T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert)
    • T88.0 (Infektion nach Impfung [Immunisierung])
    • U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet)
    • U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen)
    • Y59.9 (Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen)

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftliche Frage im Monat Dezember 2022 – Arbeitsnummer 12/522:
Analysen des Paul-Ehrlich Instituts zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe

  • Frage zu Kenntnissen der Bundesregierung von Disproportionalitätsanalysen in den ADR-Datenbanken des Paul-Ehrlich-Instituts zu allen COVID-19-Impfstoffen
  • Antwort des BMG: Paul-Ehrlich-Institut führe Observed-versus-Expected-Analysen, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Disproportionalitätsanalysen durch

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftlichen Frage im Monat April 2022 – Arbeitsnummer 4/212:
Gespräche der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Datenübermittlung nach § 13 Infektionsschutzgesetz mit dem Paul-Ehrlich-Institut

  • Frage, ob eine oder mehrere der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Gespräche bzw. Verabredungen über die Nichteinhaltung des § 13 Absatz 5 IfSG geführt bzw. getroffen haben
  • Antwort des BMG: Bislang keine Gespräche der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Datenübermittelung nach § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetz mit dem Paul-Ehrlich-Institut

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftlichen Frage im Monat März 2022 – Arbeitsnummer 3/362:
Mögliche Übermittlung anonymisierter Diagnosedaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen an das Paul-Ehrlich-Institut zum Zwecke der Arzneimittelsicherheitsüberwachung

  • Frage, ob eine oder mehrere der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen  Diagnosedaten für das Jahr 2021 – ICD-Kodes U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung
    von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet) und T88.1 (Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert) an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermittelt haben – und, wenn ja, wie viele es 2021 und 2020 waren, und, wenn nein, wie die Bundesregierung den gesetzlichen Auftrag aus § 13
    Absatz 5 IfSG sicherstellen wird
  • Antwort des BMG: Paul-Ehrlich-Institut hat von den Kassenärztlichen Vereinigungen bisher keine Diagnosedaten für Pharmakovigilanz-Zwecke für das Jahr 2021 erhalten

Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf die Schriftlichen Frage im Monat Februar 2022 – Arbeitsnummer 2/325:
Finanzierung der Werbekampagne für COVID-19-Impfungen

  • Frage nach dem Umfang der Finanzmittel, die für die Werbekampagne für die COVID-19-Impfungen über die
    verschiedensten Medienkanäle vom 1. Oktober 2021 bis heute zur Verfügung gestellt bzw. budgetiert worden sind
  • Antwort des BMG: für Mediaschaltungen für Werbekampagnen
    in digitalen und analogen Medien sind
    vom 1.10. bis zum 31.12.2021
    Gesamtausgaben in Höhe von rund 35 Millionen Euro entstanden