Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, jeden Monat bis zu vier Fragen an die Bundesregierung zu richten. Diese Fragen müssen innerhalb von einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt schriftlich beantwortet werden.
Alle während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der darauffolgenden Woche gesammelt in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Bedingungen für eine Schriftliche Frage:
- keine Überschrift, keine Einleitung, keine Begründung
- nicht mehr als 1800 Zeichen
- maximal 2 Unterfragen
- grundsätzlich nicht mehr als 28 Einzelangaben
Quellen: