Zusätzlich zum Recht auf Information nach den Informationsfreiheitsgesetzen haben Vertreter von Medien auch Auskunftsrechte nach den Landespressegesetzen sowie nach Artikel 5 des Grundgesetzes. So haben sie das Recht, schnelle Auskünfte von Behörden zu erhalten.
Im Gegensatz zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt für Medienanfragen:
- keine klaren Antwortfristen (Fristen können – abhängig vom Umfang der Anfrage – individuell gesetzt werden)
- Pressegesetze gelten in ganz Deutschland
- kein Recht auf Zusendung von Aktenkopien, nur auf Antworten
- Medienanfragen sind immer kostenlos
Quellen: