„Das Paul-Ehrlich-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Es fördert durch Forschung und Prüfung die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel.“
Aufgaben (Auswahl):
- Genehmigung der klinischen Prüfung von Humanarzneimitteln
- Staatliche Prüfung und Freigabe von Chargen der Arzneimittel – auch der Covid-19-Impfstoffe
- Arzneimittelsicherheit: Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungen (Pharmakovigilanz)
- Forschung auf den Gebieten der Allergologie, Bakteriologie, Biotechnologie, Immunologie, Hämatologie, Transfusionsmedizin, Veterinärmedizin und Virologie
- Beratung von nationalen, europäischen und internationalen Gremien bei der Beurteilung von Risiken und der Entwicklung von Leitfäden
- Informationen für Patientinnen und Patienten bzw. Verbraucherinnen und Verbraucher
- Bereitstellung von Infrastruktur durch das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI), „um Impfstoffe und Therapeutika im und für Deutschland im Falle einer Pandemie schnellstmöglich zu produzieren und zu verteilen“ (seit 2021)
Quellen:
Weitere Informationen:
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) – § 13 Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung
(5) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und, soweit die Angaben bei ihnen vorliegen, die für die Durchführung von Schutzimpfungen verantwortlichen Einrichtungen und Personen haben für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut in von diesen festgelegten Zeitabständen folgende Angaben zu übermitteln:
1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennummer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. - Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)